Seit dem 19. Juli 2016 gilt die Richtlinie der Druckgeräte 2014/68/EU
Druckanlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der BetrSichV.
Wir bieten folgende Leistungen an:
• Prüfung vor Inbetriebnahme
• Wiederkehrende Innere-/Äußere- und Festigkeitsprüfung
• Anlagenprüfung
• Prüfanforderungen und Vorbereitungen
• Prüfungen durch befähigte Person
• Prüfungen durch die ZÜS TÜV Rheinland
• Prüfungsanforderungen nach BetrSichV und Umsetzung der Vorgaben
• Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilung
Sie haben Fragen zu den technischen Dokumentationen und der Umsetzung der Richtlinien der Betriebsicherheitsverordnung?
Wir unterstützen Sie in diesen Bereichen in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland.