Betriebssicherheitsverordnung & Druckgeräterichtlinien

Seit dem 19. Juli 2016 gilt die Richtlinie der Druckgeräte 2014/68/EU

Druckanlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der BetrSichV.

Wir bieten folgende Leistungen an:

•  Prüfung vor Inbetriebnahme
•  Wiederkehrende Innere-/Äußere- und Festigkeitsprüfung
•  Anlagenprüfung
•  Prüfanforderungen und Vorbereitungen
•  Prüfungen durch befähigte Person
•  Prüfungen durch die ZÜS TÜV Rheinland
•  Prüfungsanforderungen nach BetrSichV und Umsetzung der Vorgaben
•  Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilung

Rechtlich vorgeschriebene Anforderungen  und Richtlinien sind die gesetzlich Basis für Ihre Betriebssicherheit. Diese überaus umfassende Thematik verlangt umfassende Beratung von hierfür befähigten Personen, um den entsprechenden Prüfungsanforderungen gerecht zu werden. Mit unserem umfassenden Know How stehen wir Ihrem Unternehmen praxisnah als Druckluft-Fachfirma zur Verfügung.

 
 
 
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